
Sui generis (lat. „eigener Art“) ist ein lateinischer Ausdruck mit der wörtlichen Bedeutung „eigener Gattung/eigenen Geschlechts“ oder „einzigartig in seinen Charakteristika“. Der Begriff wurde von der scholastischen Philosophie entwickelt, um eine Idee, eine Entität oder eine Wirklichkeit zu bezeichnen, die nicht unter ein höheres ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sui_generis

(lat.) 'durch sich selbst eine Klasse bildend'. In der Juristerei meint das etwas 'Eigenartiges'. Beispielsweise existieren im praktischen Leben Vertragstypen, die im Gesetz gar nicht oder nur lückenhaft geregelt sind. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber um 1900 diese Vertragsarten gar nicht kannte. Um diese Verträge 'sui generis' dennoch recht...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

sui generis , nur durch sich selbst eine Klasse bildend; einzig, besonders.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

s
ui g
eneris
En: peculiar Etymol.: latein. 'von eigener Art'.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

Als sui generis (= eigener Art) wird ein Ding bezeichnet, das sich keiner bekannten Kategorie zuordnen lässt. Im Gegensatz dazu steht das Ding ejusdem generis, das sich einer bekannten Kategorie zuordnen lässt. Folge der Einordnung eines Dings als sui oder ejusdem generis ist, dass die für die Kategorie geltenden Regeln nicht anwendbar bzw. anwe...
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https://www.lexexakt.de/glossar/suigeneris.php

durch sich selbst eine Klasse bildend; besonders, einzig.
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https://www.wissen.de//lexikon/sui-generis
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